Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Consulting von Morgen GmbH
Stand: Jänner 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln sämtliche Verträge und
Geschäftsbeziehungen zwischen der Consulting von Morgen GmbH (im Folgenden „ Consulting von Morgen“ oder „wir“) und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i. S. d. §§ 1 ff UGB bzw vergleichbarer ausländischer Rechtsvorschriften (B2B). Diese AGB gelten für alle Beratungs‑, Coaching‑, Mentoring‑, Schulungs‑ und sonstigen Dienstleistungen (im Folgenden gemeinsam „Beratungsleistungen“), die einsnullneun gegenüber dem Kunden erbringt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn einsnullneun deren Geltung schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte, ohne dass erneut auf sie hingewiesen wird.
§ 2 Leistungsgegenstand
Consulting von Morgen erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen Unternehmens-, Strategie‑, Organisations‑, Digital‑, Marketing‑ und KI‑Beratung sowie damit verbundene Schulungen und Coachings. Ein konkreter Erfolg oder ein bestimmtes Werk (§§ 1151 ff ABGB) wird nicht geschuldet, außer es ist im individuellen Angebot oder schriftlichen Vertrag ausdrücklich und schriftlich verein bart. Inhalt, Umfang, Formate (z. B. 1:1‑Calls, Gruppen‑Calls, Workshops, Onlinekurse) und Zeitplan der Beratungsleistungen bestimmen sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot bzw der Auftragsbestätigung.
Consulting von Morgen ist berechtigt, Methoden, Tools und Abläufe nach eigenem Fachurteil zu wählen und bei Bedarf anzupassen, sofern der Vertragszweck gewahrt bleibt.
Zur Leistungserbringung kann einsnullneun qualifizierte Subunternehmer oder Erfüllungsge-
hilfen heranziehen. Ein Vertragsverhältnis zwischen diesen Dritten und dem Kunden entsteht
nicht.
Die technische Voraussetzungen (Internetzugang, Software, Endgeräte) zur Leistungserbrin-
gung stellt der Kunde bereit und trägt die hierfür anfallenden Kosten.§ 3 Vertragsschluss
Angebote von Consulting von Morgen sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch
a) beidseitige Unterzeichnung eines Angebots oder
b) schriftliche bzw. elektronische Auftragsbestätigung oder
c) fernmündliche Zustimmung während eines Telefon‑/Videogesprächs, soweit vom
Kunden akzeptiert.
Consulting von Morgen kann Gespräche zu Beweis‑ und Dokumentationszwecken aufzeichnen, sofern der
Kunde zuvor zugestimmt hat.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Consulting von Morgen alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Die technischen
Voraussetzungen zur Leistungserbringung (z.B. Internetzugang, Software, Endgeräte) werden
dem Kunden vor Leistungsbeginn durch Consulting von Morgen klar und umfassend dargelegt, sodass sich der Kunde rechtzeitig darauf vorbereiten kann.
Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung oder verzögert diese,
◦ verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen;
◦ bleibt der Vergütungsanspruch von Consulting von Morgen unberührt;
◦ trägt der Kunde sämtliche Mehraufwände, die hierdurch entstehen.
Setzt eine Leistung gesetzliche oder behördliche Genehmigungen voraus, beschafft der Kunde
diese eigenverantwortlich.
§ 5 Leistungsort und ‑zeit | Verzugsfolgen
Beratungsleistungen werden grundsätzlich remote (insofern per Video‑Call, Telefon, E‑Mail,
digitalen Plattform) und während der Geschäftszeiten von Consulting von Morgen (Mo‑Fr 08:00‑18:00 CET/CEST) erbracht, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
Präsenztermine oder Leistungen außerhalb der genannten Zeiten bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung und können mit Zusatzkosten verbunden sein.
Verzögerungen aufgrund Höherer Gewalt / unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Pandemie, Aus-
fall kritischer Infrastruktur, Erkrankung von Schlüsselpersonen, etc) verschieben Leistungs-
und Zahlungsfristen um die Dauer des Hindernisses samt angemessener Anlaufzeit von 10 Ta-
gen ab Hinderniswegfall. Dauert ein solcher Zustand länger als zwei Monate, können beide
Parteien den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen.§ 6 Vergütung & Zahlungsbedingungen
Sämtliche angeführten Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Vorbehaltlich einer anderslautenden Individualvereinbarung ist die Vergütung im Voraus zur
Zahlung fällig (Vorkasse). Raten‑ oder Teilzahlungen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung
möglich.
Zahlungen erfolgen per Überweisung oder SEPA‑Lastschrift. Bei Lastschrift erteilt der Kunde
ein schriftliches Mandat, wobei die Rücklastschriftgebühren der Kunde trägt.
Gerät der Kunde mit zwei fälligen Raten oder mehr als 14 Tagen in Verzug, ist Consulting von Morgen berechtigt,
◦ Jegliche Leistungserbringungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen und/oder
◦ den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch Consulting von Morgen aufgrund von Zahlungsverzug des Kunden wird – unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche – eine Konventionalstrafe von 60 % der vereinbarten Restvergütung bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende zur Zahlung fällig.
§ 7 Laufzeit & Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot.
Eine ordentliche Kündigung innerhalb der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt unbe-
rührt, wobei ein wichtiger Grund insbesondere vorliegt, wenn
◦ eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und die Verletzung trotz schriftlicher Ab-
mahnung nicht binnen 14 Tagen abstellt;
◦ der Kunde sich gemäß § 6 dieser AGB in Verzug befindet;
◦ über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse
abgewiesen wird.
Ordentliche und auch außerordentliche Kündigungen bedürfen der Schriftform (Unterschrift-
lichkeit oder elektronische Signatur) und sind an die in der zugrundliegenden Individualverein-
barung genannten Post- bzw Emailadressen zu richten.
Mit Vertragsende durch Zeitablauf oder Kündigung erlöschen sämtliche Zugänge zu Plattfor-
men, Communities und digitalen Inhalten automatisch.§ 8 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbe-
fristetes Nutzungsrecht für interne Zwecke an den von Consulting von Morgen bereitgestellten Arbeitsergebnissen (Dokumente, Präsentationen, Videos, Checklisten, etc). Jegliche Weitergabe oder Veröffentlichung gegenüber Dritten ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Consulting von Morgen zulässig. Sämtliche Quell‑ oder Trainingsdaten von KI‑Modellen bleiben ausschließliches Eigentum von Consulting von Morgen, sofern nichts anderes in der Individualvereinbarung vereinbart wurde.
§ 9 Haftung & Gewährleistung
Consulting von Morgen haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um
◦ Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
◦ die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt sinngemäß auch für
Schäden, die auf von Consulting von Morgen beigezogene Dritte zurückgehen.
Consulting von Morgen übernimmt keine Haftung für wirtschaftlichen Erfolg oder bestimmte Ergebnisse aus der Umsetzung von Handlungsempfehlungen. Consulting von Morgen erbringt auch ausschließlich Leistungen im Schulungs- und Coachingsbereich bzw der Strategieberatung, insbesondere werden aber keinerlei rechtliche Dienstleistungen seitens Consulting von Morgen erbracht, sodass insbesondere der Kunde selbst dafür verantwortlich ist, einzelne sich aus Handlungsempfehlungen ergebende Marketingtätigkeiten, Postings, etc. hin auf deren marken-, urheber- oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit bzw auf deren rechtliche Zulässigkeit generell zu prüfen und gegebenenfalls im eigenen Wirkungsbereich und auf eigene Kosten externe Dienstleister beizuziehen.
Etwaige Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche vom Kunden müssen – sofern diese
nicht dem Grunde nach ausdrücklich und schriftlich von Consulting von Morgen anerkannt werden – binnen sechs Monaten ab Kenntnis oder Erkennbarkeit der zugrundliegenden Umstände gegenüber Consulting von Morgen bei sonstigem Ausschluss mittels Klage geltend gemacht.
§ 10 Datenschutz & Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen
Informationen gegenüber Dritten geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht gilt fünf Jahre
über das Vertragsende hinaus.
Consulting von Morgen verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich soweit dieser in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einwilligt, soweit dies zur Erfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages oder zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen, de-
nen Consulting von Morgen unterliegt, notwendig ist, sowie berechtigte Interessen von Consulting von Morgen oder Dritter dies erfordern.
Aufzeichnungen von Calls erfolgen nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.§ 11 Referenznennung
Consulting von Morgen darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz (Website, Präsentationen, Social‑Media) nennen, sofern der Kunde schriftlich zustimmt. Der Kunde kann die erteilte Zustimmung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt insbesondere
auch für die Abbedingung dieser Schriftformerfordernis.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder ungültig werden, bleibt die Wirk-
samkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall werden die Parteien die unwirk-
same Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen Bestimmung und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz von Consulting von Morgen.
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.
Consulting von Morgen GmbH
Graz, Jänner 2026